Aktuelle Beiträge
24. Dezember 2023Aktuelles / StartProMistelbach wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024! [...]
24. Dezember 2022Aktuelles / StartPro Mistelbach wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr mit Gesundheit, Zufriedenheit, tollen Erlebnissen und, dass ein paar Wünsche in Erfüllung gehen! [...]
9. April 2022AktuellesMit der Gestaltung eines neuen Baugebiets könnte Mistelbach eine Vorreiterrolle einnehmen in der Entwicklung nachhaltiger und innovativer Wohnkonzepte. Deshalb laden wir alle Mistelbacher*innen zur Diskussion folgender Aspekte ein: Gedankensammlung EFHs wenig oder gar nicht, sind in unserer Gemeinde schon stark vertretenDoppelhäuserReihenhäuser möglichst nicht, aber zugunsten vonMehrfamilienhäusern in Eigentum und/oder zum MietenBeispiel „Quartier Vauban“ in Freiburg, auch unter „vauban-im-bild“Spielspangen dazwischen (siehe ebenfalls Vauban)Autofreies Gebiet? Z. B. durch ein zentrales Parkhaus? (siehe auch Vauban)Keine Privatparkplätze, Carports oder nur integriert in das HausAnschluss an den Fahrradweg schaffen, um Fahrrad nach BT zu fördern Eigentumsstruktur Eigentum von Gemeinde (Bauherr) mit Vermietung, MehrfamilienhäuserGemeinde verkauft an private Eigentümer (Bauherr)Gemeinde verkauft an Baugruppen (Mehrfamilieneigentum) Technische Anforderungen Dämmung mehr als GEG, Niedrigenergiehaus, Passivhaus (?)Kontrollierte Wohnungslüftung (eventuell?)PV auf DächerWP vorgeschriebenRegenwasserzisternenGrauwassersystem im Haus zwingend, für Spülung, Gartenwasser, evtl. WaschenÜberschüssiges Regenwasser versickernGrauwassernutzung (Nicht-Fäkal-Abwasser getrennt auffangen, aufbereiten und für Gartenbewässerung, Toilettenspülung, Waschmaschine etc. nutzen)Evtl. zentrales Grauwassersystem? Umfunktionierte Klärbecken?Abwasser-TrennsystemÖkologisch sinnvolle BaumaterialienWallboxen Parken mit Lademöglichkeit (besonders im Zusammenhang mit Mehrfamilienhäusern) Jede*r ist eingeladen Ideen beizutragen und wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog mit der Bevölkerung. Martin Schütze, 17.03.2022 [...]

Aktuelle Fragen

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Leider ist das falsch!

Derzeit fahren ca. 9.000 Kfz/Tag durch den Ort. Davon könnten ca. 6.000 Kfz/Tag auf die Umgehung verlagert werden, so dass noch 3.000 Kfz/Tag im Ort verblieben.

Das menschliche Ohr ist ein sehr „nichtlinear“ reagierendes Organ! Erst wenn man den physikalischen Schall auf ein Zehntel reduziert, also von 9.000 Kfz/Tag auf 900 Kfz/Tag, empfindet das Ohr eine Halbierung des Lärms. Eine Reduzierung des Verkehrs um 2/3 (siehe oben) würde vom Ohr als nur ungefähr als ein Viertel weniger Lärm wahrgenommen, also nur eine geringe Änderung.

Eine trügerische Illusion ist es also, zu glauben, die Ortsdurchfahrt würde nach dem Bau einer Umgehung zu einer ruhigen Anwohnerstraße!

Kategorie: Aktuell

NEIN!. Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Mistelbach der Bauherr, d. h. es bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates, um die Ausführung zu starten.

Sollte nicht der Gemeinderat das Projekt stoppen, wird Pro Mistelbach ein Bürgerbegehren herbeiführen. Damit kann jede(r) wahlberechtigte Gemeindebürger-In über das Projekt entscheiden.

Pro Mistelbach hat immer vertreten, dass als letztes Mittel die Bürger entscheiden sollen, wenn alle wichtigen Fakten auf dem Tisch liegen. Das war bisher noch nicht der Fall (besonders bei den Kosten).

Kategorie: Aktuell

Ja. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde die Planfeststellung als nicht rechtskräftig abgelehnt. In der Revision vor dem Landesverwaltungsgericht in München wurde die Planfeststellung für rechtmäßig anerkannt.
Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.
Damit hat die Gemeinde das Recht, die Umgehung zu bauen und ggf. auch Land enteignen zu lassen.
Die Gemeinde hat jedoch nicht die Pflicht, zu bauen – sie kann sich immer noch dagegen entscheiden.

Kategorie: Aktuell

Das kann niemand ausschließen.

Eckersdorfer SPD Gemeinderäte befürworten dies seit Jahren, u. a. auch, weil keinerlei Eckersdorfer Siedlungsgebiete betroffen wären (siehe einschlägige Artikel im Nordbayerischen Kurier). Der ausgelagerte Verkehr würde ja nicht Eckersdorf belasten, sondern „nur“ die Nachbargemeinde Mistelbach.

Kategorie: Aktuell

Nein, ganz sicher nicht! Die Ortsumgehung ist letztlich eine Staatsstraße und untersteht damit dem Freistaat Bayern (obwohl die Gemeinde sie gebaut hat!). Die B22 ist eine Bundesstraße und untersteht damit dem Bund. Wenn sich Bund und Land einig werden – was bei der Sachlage sicher kein Problem wäre – kann der Bürgermeister von Mistelbach ganz sicher nichts mehr dagegen tun.

Kategorie: Aktuell

(Mehr lesen unter „Häufige Fragen und Behauptungen“)