Aktuelle Fragen
Leider ist das falsch!
Derzeit fahren ca. 9.000 Kfz/Tag durch den Ort. Davon könnten ca. 6.000 Kfz/Tag auf die Umgehung verlagert werden, so dass noch 3.000 Kfz/Tag im Ort verblieben.
Das menschliche Ohr ist ein sehr „nichtlinear“ reagierendes Organ! Erst wenn man den physikalischen Schall auf ein Zehntel reduziert, also von 9.000 Kfz/Tag auf 900 Kfz/Tag, empfindet das Ohr eine Halbierung des Lärms. Eine Reduzierung des Verkehrs um 2/3 (siehe oben) würde vom Ohr als nur ungefähr als ein Viertel weniger Lärm wahrgenommen, also nur eine geringe Änderung.
Eine trügerische Illusion ist es also, zu glauben, die Ortsdurchfahrt würde nach dem Bau einer Umgehung zu einer ruhigen Anwohnerstraße!
NEIN!. Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Mistelbach der Bauherr, d. h. es bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates, um die Ausführung zu starten.
Sollte nicht der Gemeinderat das Projekt stoppen, wird Pro Mistelbach ein Bürgerbegehren herbeiführen. Damit kann jede(r) wahlberechtigte Gemeindebürger-In über das Projekt entscheiden.
Pro Mistelbach hat immer vertreten, dass als letztes Mittel die Bürger entscheiden sollen, wenn alle wichtigen Fakten auf dem Tisch liegen. Das war bisher noch nicht der Fall (besonders bei den Kosten).
Ja. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde die Planfeststellung als nicht rechtskräftig abgelehnt. In der Revision vor dem Landesverwaltungsgericht in München wurde die Planfeststellung für rechtmäßig anerkannt.
Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.
Damit hat die Gemeinde das Recht, die Umgehung zu bauen und ggf. auch Land enteignen zu lassen.
Die Gemeinde hat jedoch nicht die Pflicht, zu bauen – sie kann sich immer noch dagegen entscheiden.
Das kann niemand ausschließen.
Eckersdorfer SPD Gemeinderäte befürworten dies seit Jahren, u. a. auch, weil keinerlei Eckersdorfer Siedlungsgebiete betroffen wären (siehe einschlägige Artikel im Nordbayerischen Kurier). Der ausgelagerte Verkehr würde ja nicht Eckersdorf belasten, sondern „nur“ die Nachbargemeinde Mistelbach.
Nein, ganz sicher nicht! Die Ortsumgehung ist letztlich eine Staatsstraße und untersteht damit dem Freistaat Bayern (obwohl die Gemeinde sie gebaut hat!). Die B22 ist eine Bundesstraße und untersteht damit dem Bund. Wenn sich Bund und Land einig werden – was bei der Sachlage sicher kein Problem wäre – kann der Bürgermeister von Mistelbach ganz sicher nichts mehr dagegen tun.